Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge

Anfang der Widerrufsbelehrung

(1) Widerrufsrecht für Verbraucher/Konsumenten aus österreich

Wenn der Kaufvertrag unter ausschließlicher Zuhilfenahme fernkommunikationstauglicher Mittel, wie in § 5a Abs 2 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) beschrieben, zustande kommt, kann der Verbraucher seine Bestellung innerhalb von [woocommerce_de_disclaimer_deadline] Werktagen, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt, ab Erhalt der Ware oder Bestellung der Dienstleistung, ohne Angabe von Gründen in Textform (E-Mail, Brief, Fax) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Gemäß § 5a Abs 2 KSchG muss der Verbraucher rechtzeitig während der Erfüllung des Vertrags, bei nicht zur Lieferung an Dritte bestimmten Waren spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung, eine schriftliche Bestätigung der in § 5c Abs. 1 Z 1 bis 6 KSchG genannten Informationen erhalten, soweit ihm diese nicht bereits vor Vertragsabschluß schriftlich erteilt wurden. Der schriftlichen Bestätigung (Informationserteilung) steht eine solche auf einem für den Verbraucher verfügbaren dauerhaften Datenträger gleich. Gemäß § 5e KschG beginnt die Frist nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung). Wurden die Informationspflichten gemäß § 5d Abs 1 und 2 KSchG verletzt, so steht dem Verbraucher ein Rücktrittsrecht von 3 Monaten zu. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die in § 5a Abs 2 KSchG genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.

Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige

Absendung des schriftlichen Widerrufs an: